Pflicht zur Online-Mehrwertsteuerabrechnung ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen in der Schweiz verpflichtet, die Mehrwertsteuer online abzurechnen.

Mit dem MWST-Abrechnungsassistenten von Abacus ist die Online Abrechnung bereits heute möglich.

Die MWST-Abrechnung als Prozess ist im Umfang der Finanzbuchhaltung enthalten und kann ab Version 2021 über das Programm "MWST Abrechnung erstellen" aufgerufen werden. Die bisherigen MWST-Programme stehen weiterhin zur Verfügung.

Ihr Nutzen

  • Durchgängiger Prozess über die Kontrolle, zur Verbuchung bis zur Einreichung
  • Manueller Wechsel zwischen MWST-Programmen entfällt
  • MWST-Umbuchungen erfolgen automatisch
  • MWST-Differenz wird über den Assistenten verbucht
  • Einfache Online-Einreichung der Dateien für die Steuerbehörde aus dem Abacus heraus