Die Schweiz hat am 27. Juni 2023 ein weiteres Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen vom 9. September 1966 mit Frankreich unterzeichnet. Zudem wurden weitere Verständigungsvereinbarungen zum Thema Telearbeit abgeschlossen. Dies betrifft vor allem die Besteuerung der Mitarbeitenden mit Homeoffice (Telearbeit).
Vom Abkommen und den neuen Bestimmungen sind alle Unternehmen in der Schweiz betroffen, die Mitarbeitende mit Wohnsitz in Frankreich beschäftigen, deren Arbeitsort in der Schweiz liegt.
Die Arbeitgeber müssen neu zusätzliche Informationen zusammentragen und daraus den Homeofficeanteil (Telearbeit) in Prozent ermitteln. Ab 2026 müssen die Arbeitgeber die QST-Lohnsumme und den Homeofficeanteil für das Jahr 2025 als Jahresmeldung an die zuständige KSTV senden.
Das Einreichen der Daten per Ende 2025 verursacht ab 01.01.2025 für den Arbeitgeber einen grossen Mehraufwand und birgt einige Risiken in sich.
Beispiele
Die Swissdec hat im März 2024 neue Richtlinien für ELM 5.3 publiziert und im Sommer 2024 die Testdaten für ELM 5.3 zur Verfügung gestellt. Die fachlichen Bestimmungen gelten ab Januar 2025, die Grenzgänger Meldung wird jedoch erst für die Jahresmeldung Ende 2025 benötigt.
Die Abacus Lohnbuchhaltung liefert ELM 5.3 mit dem Servicepack 15.09.2024 für die Version 2024 aus.
Wir empfehlen den betroffenen Kunden, sich zu informieren und mit dem Thema auseinander zu setzen. Das Grenzgängerabkommen und die Umsetzung haben für die betroffenen Unternehmen und Mitarbeitenden einige Veränderungen zur Folge.
Bei Fragen sind wir für Sie da.