Lohn: Anpassung Grenzgänger Meldung Italien

Anpassung Grenzgänger Italien

Grenzgängerabkommen mit Italien

Das neue Grenzgängerabkommen (GGA) der Schweiz mit Italien wurde ratifiziert und ist per 17.07.2023 in Kraft getreten.

Die im März 2024 neu publizierten ELM 5.0 Richtlinien führen zu einem weiteren Umbau der Grenzgänger-Meldung Italien. Neu müssen die zu meldenden Arbeitnehmenden manuell bestimmt werden.

Die Aufforderung zur Deklaration, inkl. Die Identifikation der zu deklarierenden Arbeitnehmenden liegt in der Verantwortung der zuständigen KSTV und wird über die Portallösungen der Kantone oder auch auf postalem Weg an die Unternehmen weitergegeben.

Im Personalstamm der Abacus Lohnbuchhaltung wird deshalb das neue Feld «Grenzgänger Meldung Italien» eingeführt.

Inaktiv (Standard

Aktiv

Die Auslieferung der Anpassungen im Bereich des Personalstamms, der Plausibilisierung, der Auswertung und der ELM-Schnittstelle erfolgt:

Version 2023 Servicepack vom 15.11.2024

Version 2024 Servicepack vom 15.09.2024

Wir empfehlen den betroffenen Kunden, sich zu informieren und sich mit dem Thema auseinander zu setzen. Das GGA und die Umsetzung haben für die betroffenen Unternehmen und Mitarbeitenden einige Veränderung zur Folge.

Bei Fragen sind wir für Sie da.