Sind Sie bereit für das neue Quellensteuer-Gesetz

Welche Folgen hat die Revision des Quellensteuergesetzes, die Anfang 2021 in Kraft tritt? Erfahren Sie das Wichtigste kompakt zusammengefasst.

Am 1. Januar 2021 tritt das revidierte Quellensteuergesetz in Kraft.

Arbeitgeber, Behörden und Versicherer (sogenannte Schuldner der steuerbaren Leistung, SSL) müssen die neuen Bestimmungen kennen und ab 2021 umsetzen. Haben Sie gewusst? – Auch wenn die Quellensteuer eine Steuerpflicht der Mitarbeitenden ist: Als Arbeitgeber haften Sie, wenn die Steuer nicht korrekt abgeliefert wird.

Darum haben wir hier die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

  • Die Quellensteuerabrechnung erfolgt neu immer mit dem Wohnsitz- oder Aufenthaltskanton
  • Der Tarifcode D (Nebenerwerb) wird abgeschafft
  • Andere Tätigkeiten bei anderen Arbeitgebern oder/und weitere Ersatzeinkünfte müssen für die Quellensteuerberechnung berücksichtigt werden
  • Für unregelmässige Stundenlöhner gilt eine einheitliche QST-Satzbestimmung
  • Die Bezugsprovision wird auf 1-2% reduziert
  • Die Voraussetzungen zur Einreichung einer Steuererklärung (NOV) wurden angepasst und erweitert

Was bedeutet dies für Ihr Unternehmen und Ihre Lohnbuchhaltung?

Wie sind diese Neuerung in der Abacus Software implementiert und was muss bei der Einführung beachtet werden? Welche Daten müssen bei bestehenden und neu eintretenden quellensteuerpflichtigen Mitarbeitern erhoben werden?

Unsere Experten für Abacus Lohn beraten Sie gerne persönlich. Am besten vereinbaren Sie gleich heute noch einen Termin.

044 908 20 80 oder auf info@mydelta.ch

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