Rentenreform AHV 21 - Erhöhung Mehrwertsteuer Anpassungen für 2024

Update frühzeitig planen

Rentenreform AHV 21 – Anpassungen für 2024

Am 25. September 2022 haben Volk und Stände die Reform AHV 21 angenommen und damit die Finanzierung der AHV bis 2030 gesichert.

Die Änderungen treten per 1. Januar 2024 in Kraft. Bitte beachten Sie nachfolgende Änderungen: (müssen noch nicht eingetragen werden)

Anpassung Pensionsalter

Der Begriff «Rentenalter» wird ersetzt mit dem Begriff «Referenzalter». Das Referenzalter der Frauen wird schrittweise um jeweils drei Monate pro Jahr erhöht. Die erste Erhöhung findet noch im Jahr 2025 für Frauen mit Jahrgang 1961 statt. Ab 2028 ist das Rentenalter sowohl bei Frauen wie auch bei Männern 65. Dies gilt ebenfalls für das Referenzalter in der beruflichen Vorsorge. Die Nationalen Daten müssen neu jährlich nachgetragen werden.

Eine weitere Auswirkung der Abstimmung ist die Erhöhung des MWST-Satzes per 1. Januar 2024.

Die Sätze werden wie folgt erhöht:

  • Normaler Satz: 8.1%
  • Reduzierter Satz 2.6%
  • Beherbergungssatz 3.8%

Mittels Update werden die neuen Formulare in der Software hinterlegt. Neu wird zudem ein Zeitachsen-Assistent zur Verfügung stehen. Damit lassen sich die Anpassungen vorab hinterlegen.

MWST Assistent für Abacus Versionen:

  • Version 2023 (Release 15.02.2023)
  • Version 2022 (SP 15.03.2023)
  • Version 2021 (SP 15.08.2023)

Was ist zu tun ?

Bitte nehmen Sie frühzeitig mit Ihrem Berater Kontakt auf, um das Update zu planen.

Wir unterstützen Sie bei Fragen rund um das Thema MWST-Erhöhung auch unter support@mydelta.ch